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Vereinsrecht (101 - 110)
Vereinsverbote sind nur in engen Grenzen zulässig
Änderungshürde besteht nur für zentralen Vereinszweck
Nur in Ausnahmefällen Anspruch auf geheime Abstimmung
Vorstand haftet auch nach Rücktritt vom Vorstandsamt
Vorstandshaftung bei unzutreffenden Steuererklärungen
Aufnahmeanspruch bei Spitzenverbänden
Vereinsabteilung kann zugleich eigenständiger Verein sein
Kein allgemeiner Gleichbehandlungsanspruch gegenüber Vereinen
Keine Durchgriffshaftung bei Zuschussveruntreuung
Fortbestehen als nicht rechtsfähiger Verein nach Amtslöschung bedarf eines Mitgliederversammlungsbeschlusses
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