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Fortbestehen als nicht rechtsfähiger Verein nach Amtslöschung bedarf eines Mitgliederversammlungsbeschlusses

Mit der Löschung im Vereinsregister wird der Verein aufgelöst und besteht nur noch bis zur Beendigung der Liquidation als Liquidationsverein fort. Falls der Verein identitätswahrend als nicht rechtsfähiger Verein fortbestehen soll, muss dies entweder bereits in seiner Satzung geregelt sein oder in einer unmittelbar nach der Amtslöschung einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

OLG Frankfurt, Urteil v. 08.03.2018 - 6 U 221/16.

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