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Vereinsrecht (111 - 120)
Keine Durchgriffshaftung bei Zuschussveruntreuung
Fortbestehen als nicht rechtsfähiger Verein nach Amtslöschung bedarf eines Mitgliederversammlungsbeschlusses
Einzelne Vereinsmitglieder können eine Ausgliederung nicht verhindern
Kein Eingriffsrecht einzelner Vereinsmitglieder in die Vorstandsarbeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz selten einschlägig
Mitgliederversammlung an Satzungskompetenzen gebunden
Mitgliederversammlung ist bei nicht geregelten Kompetenzen zuständig
Transparenzregister gilt auch für Vereine mit weniger als 4 Mitgliedern
Vereinsgewohnheitsrecht kann immer nur in engen Grenzen bestehen
Keine Löschung gemeinnütziger Vereine mit Zweckbetrieben
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