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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseMitgliederversammlung ist bei nicht geregelten Kompetenzen zuständig Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in der Satzung oder durch Gesetz (wie die Vertretungskompetenz des Vorstandes nach § 26 BGB) einem anderen Vereinsorgan ausdrücklich zugewiesen sind. OLG München, Urteil v. 26.07.2017 - 20 U5009/16 |
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