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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(111 - 120)
Transparenzregister gilt auch für Vereine mit weniger als 4 Mitgliedern
Da das Vereinsregister keine Angaben zu den Mitgliedern enthält, sind die Mitglieder bei Vereinen mit weniger als 4 stimmberechtigten Mitgliedern zur Meldung an das Transparenzregister verpflichtet. Bei nicht rechtsfähigen Vereinen besteht keine Meldepflicht.
§ 20 Abs. 2 Nr. 4, § 3 Abs. 2 S. 1 GwG idFv 26.06.2017
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