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Vereinsrecht (121 - 130)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz selten einschlägig
Mitgliederversammlung an Satzungskompetenzen gebunden
Mitgliederversammlung ist bei nicht geregelten Kompetenzen zuständig
Transparenzregister gilt auch für Vereine mit weniger als 4 Mitgliedern
Vereinsgewohnheitsrecht kann immer nur in engen Grenzen bestehen
Keine Löschung gemeinnütziger Vereine mit Zweckbetrieben
Trägerverein für Naturkindergarten ist im Vereinsregister eintragungsfähig
Vereine mit Zweckbetrieben sind im Handelsregister eintragungspflichtig
Kein Mitglieder-Austausch durch schlichte Satzungsänderung
Vereinsvorstand kann seine Pflichten nicht wirksam auf Dritte übertragen
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