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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKeine zwangsweise Ausübung der Tätigkeit als Notvorstand Wenn der gerichtlich zum Notvorstand Bestellte sein Einverständnis zurückzieht, ist seine Bestellung aufzuheben. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.02.2016-I-3 Wx 35/16 |
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