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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVorstand kann wirksam "im Block" abberufen werden Im Gegensatz zu der nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Satzungsregelung wirksamen Wahl eines Vorstands "im Block" kann die Abwahl "im Block" ohne eine solche Satzungsermächtigung erfolgen und müssen die zur Abwahl anstehenden Vorstandsmitglieder auch in der Tagesordnung dieser Versammlung nicht einzeln genannt werden. LG Potsdam, Urteil v. 15.08.2022 - 8 O 160/21. |
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