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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseNur eingetragene Vereine können eGbR-Gesellschafter sein Nach Auffassung des Kammergerichts können Vereine nur dann Gesellschafter einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) sein, wenn sie selbst im Vereinsregister eingetragen sind. KG Berlin, Beschluss v. 20.02.2025 - 22 W 59/24. |
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