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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseNotbestellung von Vorstandsmitgliedern nur in Notfällen Die Notbestellung von Vorstandsmitgliedern kommt nur in Betracht, wenn dies zur Schadensvermeidung dringend geboten ist oder andernfalls eine alsbald erforderliche bedeutsame Handlung unterbleiben müsste und der Verein den Mangel nicht selbst beheben kann. KG Berlin, Beschluss v. 04.07.2022 - 22 W 32/22. |
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