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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse'Schriftliche' Einladung zur MV erfordert keine eigenhändige Unterschrift Erfordert die Vereinssatzung eine schriftliche Einberufung der Mitgliederversammlung, ist regelmäßig eine Übermittlung der Einladung des Vorstandes ohne seine eigenhändige Unterschrift ausreichend. OLG Zweibrücken, Beschluss v. 08.05.2014 - 3 W 57/13 |
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