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Vereinsrecht (151 - 160)
Außenvertretung des Vorstandes nach § 26 BGB grundsätzlich unbeschränkt
Nur die normale Postlaufzeit ist bei Einberufungen zu berücksichtigen
Amtsniederlegung des Vorstandes muss urkundlich belegt sein
Rückwirkender Vereinsbeitritt möglich
Nicht rechtsfähiger Verein kann kein Grundeigentum erwerben
Vorstandsvergütung nur noch bei Satzungsgrundlage
Einsicht in Vereinsunterlagen nur bei berechtigtem Interesse
Bestandsschutz hindert Vereinslöschung bei wirtschaftlich tätigen Vereinen
Verein der Wohlfahrtspflege mit Zweckbetrieben nicht eintragungsfähig?
'Schriftliche' Einladung zur MV erfordert keine eigenhändige Unterschrift
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