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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseFördermitglieder sind zu jeder MV einzuladen Alle Vereinsmitglieder, also zum Beispiel auch fördernde, außerordentliche, jugendliche und Ehrenmitglieder sind zu jeder Mitgliederversammlung einzuladen. Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 Wx 43/13 |
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