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Fördermitglieder sind zu jeder MV einzuladen

Alle Vereinsmitglieder, also zum Beispiel auch fördernde, außerordentliche, jugendliche und Ehrenmitglieder sind zu jeder Mitgliederversammlung einzuladen.

Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 Wx 43/13

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