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Vereinsrecht (161 - 170)
Blockwahl ohne Satzungsgrundlage ist unwirksam
Wahlmängel nur bei Ergebnisauswirkung beachtlich
Fördermitglieder sind zu jeder MV einzuladen
Wirtschaftlicher Tätigkeit hindert nicht die Eintragung
Vereinsmitglieder nicht gesetzlich unfallversichert
Einladung zur MV per E-Mail kann zulässig sein
Haftungsbeschränkung für Vereinsorgane/ -mitglieder
Vereinsvermögen gehört nicht den Abteilungen
Kein Aufnahmeanspruch nach Satzungsänderung
Besonderer Vertreter mit umfassenden Befugnissen
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