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Vereinsrecht (161 - 170)
Beschlüsse bei fehlerhafter Einladung nichtig
Vorstandsbeschlüsse bleiben nach erfolgreicher Wahlanfechtung wirksam
Blockwahl ohne Satzungsgrundlage ist unwirksam
Wahlmängel nur bei Ergebnisauswirkung beachtlich
Fördermitglieder sind zu jeder MV einzuladen
Wirtschaftlicher Tätigkeit hindert nicht die Eintragung
Vereinsmitglieder nicht gesetzlich unfallversichert
Einladung zur MV per E-Mail kann zulässig sein
Haftungsbeschränkung für Vereinsorgane/ -mitglieder
Vereinsvermögen gehört nicht den Abteilungen
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