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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBesonderer Vertreter mit umfassenden Befugnissen Der Verein kann einen besonderen Vertreter auch 'zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten' bestellen. OLG München, Beschluss vom 14. November 2012 - 31 Wx 429/12 |
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