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Betriebliche Tätigkeiten weitgehend unzulässig?

Manche Gerichte tendieren wieder dazu, die Eintragung von solchen Vereinen ins Vereinsregister abzulehnen, die als steuerbegünstigt anerkannte Betriebstätigkeiten planen, wie zum Beispiel den Betrieb von Kindergärten.

z.B. KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10, Beschluss vom 20. Januar 2012 - 25 W 35/10 und vom 07. März 2012 - 25 W 95/11

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