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Vereinsrecht (171 - 180)
Haftungsrisiko ehrenamtlich tätiger Vereinsmitglieder
Namensbestandteil 'Institut' ist in der Regel unzulässig
Satzung kann virtuelle Mitgliederversammlung vorsehen
Keine eigenmächtige Änderung der Absatznummerierung
Zweckänderung nur bei Änderung des Vereinscharakters
'Fachverband' auch bei geringer Mitgliederzahl
Zweitabstimmung in Ausnahmefällen zulässig
Anspruch auf Offenbarung von Mitgliederdaten
Vereinsregister zur Zweckmäßigkeitsprüfung nicht befugt
Notvorstand nur in seltenen Ausnahmefällen
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