Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
| Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(171 - 180)
Anspruch auf Offenbarung von Mitgliederdaten
Ein Vereinsmitglied hat auch außerhalb eines konkreten Minderheitsbegehrens nach § 37 BGB Anspruch auf Offenbarung der Anschriften aller übrigen Vereinsmitglieder, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem keine überwiegenden Interessen des Vereins oder der übrigen Vereinsmitglieder entgegenstehen.
BGH; Beschlüsse vom 21. Juni 2010 und 25. Oktober 2010 - II ZR 219/09
|