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'Fachverband' auch bei geringer Mitgliederzahl

Die Bezeichnung 'Fachverband' verstößt auch dann nicht gegen das für Vereinsnamen bestehende, inzwischen abgemilderte Irreführungsverbot (§18 Abs. 2 HGB), wenn ihm nur wenige Mitglieder angehören und er kein Zusammenschluss von Vereinen darstellt, solange für das angesprochene Fachpublikum die Fachlichkeit des Vereins im Vordergrund steht.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Mai 2011 - 20 W 533/10

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