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Zweitabstimmung in Ausnahmefällen zulässig

Eine erneute Abstimmung zu einem bereits erledigten Tagesordnungspunkt ist nur dann zulässig, wenn noch kein Teilnehmer die Versammlung vorzeitig verlassen hat oder er rechtzeitig vorher über die anstehende Zweitabstimmung informiert wurde.

KG Berlin, Urteil vom 07. Februar 2011 - 24 U 156/10

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