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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(171 - 180)
Namensbestandteil 'Institut' ist in der Regel unzulässig
Ein Verein darf die Bezeichnung 'Institut' nur als öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftlich arbeitende Einrichtung führen oder wenn eine dahingehende Täuschung durch die übrigen Bestandteile des Vereinsnamens eindeutig ausgeschlossen ist.
KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 25 W 23/11
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