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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSatzung muss Grund und Höhe von Umlagen regeln Ein Mitglied muss die mit dem Vereinsbeitritt verbundenen Lasten überschauen können. Daher müssen sich die Gründe sowie die Höhe der Umlage - ggf. auch in Gestalt einer Obergrenze - im Regelfall aus der Satzung ergeben. OLG München, Beschluss v. 28.06.2022 34 Wx 153/22. |
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