RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (11 - 20)

Satzung muss Grund und Höhe von Umlagen regeln

Ein Mitglied muss die mit dem Vereinsbeitritt verbundenen Lasten überschauen können. Daher müssen sich die Gründe sowie die Höhe der Umlage - ggf. auch in Gestalt einer Obergrenze - im Regelfall aus der Satzung ergeben.

OLG München, Beschluss v. 28.06.2022 34 Wx 153/22.

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 25.03.2024