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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseDie Satzung kann Mandatsträgerbeiträge vorsehen In der Vereinssatzung kann Mitgliedern mit rechtlich bindender Wirkung die Verpflichtung zur Abführung eines Teils der Aufwandsentschädigung an den Verein auferlegt werden, die den Mitgliedern aus ihrer Tätigkeit als Mandatsträger, z.B. in der Kommunalvertretung zufließen. BGH, Urteil v. 31.1.2023 - II ZR 144/21. |
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