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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseNichtigkeit kollusiver Vorstandsgeschäfte Vereinbarungen sind nichtig, die Vorstandsmitglieder im Einverständnis mit dem Vertragspartner zum Nachteil des Vereins hinter dem Rücken der Mitglieder treffen. Hinweis: In diesen Fällen kann auch ein Untreuedelikt vorliegen. OLG Naumburg, Urteil vom 03. Juni 2009 - 6 W 38/09 |
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