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Vereinsrecht (191 - 200)
Redezeitbegrenzung auf zwei Minuten zulässig
Aufnahmepflicht gemeinnütziger Spitzenverbände
Nichtigkeit kollusiver Vorstandsgeschäfte
Haftung ehrenamtlicher Vorstände eingeschränkt
Autonomie kirchlicher Vereine ist beschränkbar
Vorläufiger Rechtsschutz nur in seltenen Ausnahmefällen
Partielle Übertragung der Versammlungsleitung zulässig
Vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft durch Vertrag
'Bundesverband' nur bei bundesweiter Bedeutung
Durchgriffshaftung nur bei Rechtsmissbrauch
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