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Vorläufiger Rechtsschutz nur in seltenen Ausnahmefällen

Wegen der Besonderheiten des Vereinsrechts ist höchste Zurückhaltung bei der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes geboten. OLG Hamburg, Beschluss vom 05. September 2008 - 11 W 71/08

Hinweis: Anders als in diesem Fall scheinen die Hamburger Gerichte bei vereinsrechtlichen Streitigkeiten häufig überfordert zu sein.

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