zurück zur Übersicht
zurück (191 - 200)
Vereinsrecht (201 - 210)
Autonomie kirchlicher Vereine ist beschränkbar
Vorläufiger Rechtsschutz nur in seltenen Ausnahmefällen
Partielle Übertragung der Versammlungsleitung zulässig
Vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft durch Vertrag
'Bundesverband' nur bei bundesweiter Bedeutung
Durchgriffshaftung nur bei Rechtsmissbrauch
Ehrenamtlichkeit und Vorstandsvergütung unvereinbar
Satzung muss Umlagen detailliert regeln
Fördermitglieder zur Mitgliederversammlung einladen
Abteilung kann gleichzeitig selbständiger Verein sein
weiter (211 - 220)