RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (201 - 210)

'Durchgriffshaftung' der Vereinsmitglieder bei treuwidrigem Verhalten

Alle Mitglieder einer Körperschaft, zum Beispiel eines Verbandes, haften der Körperschaft bei treuwidriger oder treuwidrig unterlassener Beschlussfassung. Diesen Schadensersatzanspruch können Verbandsgläubiger pfänden und gegen die einzelnen Mitglieder durchsetzen. Zusätzlich haben die Gläubiger einen Direktanspruch gegen die Mitglieder bei bewusst die Gläubiger benachteiligenden, rechtswidrigen Versammlungsbeschlüssen.

BGH, Beschluss vom 02. Juni 2005 - V ZB 32/03 zu der als Verband qualifizierten Wohnungseigentümergemeinschaft

© 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn 9.02.2026