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Tagesordnungspunkte in der Einladung konkretisieren

Beschlüsse der Mitgliederversammlung außerhalb des detailliert in der Einladung umschriebenen Rahmens sind nichtig. Zum Beispiel ermöglicht der Tagesordnungspunkt 'Verkauf Clubhaus' ohne weitere Erläuterung keinen wirksamen Beschluss über einen konkret anstehenden Verkauf.

BGH, Urteil vom 02. Juli 2007 - II ZR 111/05

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