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Befugnisse des Vorstandes nach Ablauf der Amtszeit

Die Satzungsreglung 'Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Wahl des neuen Vorstandes im Amt' stellt sicher, dass der Vorstand auch nach Ablauf seiner regulären Amtszeit den Verein weiter vertreten kann.

KG Berlin, Urteil vom 09. März 2006 - 8 U 172/05

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