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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(221 - 225)
Listen- /Blockwahl muss die Satzung ausdrücklich zulassen
Gesetzlicher Normalfall ist die Einzelabstimmung: gewählt ist, wird die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Die Zusammenfassung der Kandidaten zu einer Liste und Abstimmung über die Liste 'im Block' muss in der Satzung vorgesehen sein. Sonst ist die Wahl regelmäßig nichtig und können die Handlungen der so gewählten und im Vereinsregister eingetragenen Organmitglieder unwirksam sein.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 3Z BR 340/00
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