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Vereinsrecht (221 - 230)
Umfang der Prüfungspflicht von Vereinsregistern
Keine unbeschränkte Rechtsberatung für Vereinsmitglieder
Haftung der Handelnden eines nicht rechtsfähigen Vereins
Vereinsausschluss nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar
Steuerhaftung der Vorstandsmitglieder bei delegierten Aufgaben
Auskunftsanspruch der Mitglieder über Tochtergesellschaft des Vereins
Auch bei einem Kollegialorgan trägt jedes Vorstandsmitglied die volle Verantwortung
Zulässige Haftungsbeschränkung in der Vereinssatzung
Schadensersatzansprüche gegen entlastete Vorstandsmitglieder
Listen- /Blockwahl muss die Satzung ausdrücklich zulassen
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