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Eingeräumtes Nutzungsrecht endet nicht mit Ausschluss

Räumt ein Vereinsmitglied dem Verein ein Nutzungsrecht an einem von dem Mitglied geschaffenen Vereinslogo ein, ist dieses Nutzungsrecht nicht grundsätzlich an die weitere Mitgliedschaft des Urhebers im Verein gebunden. Auch der Ausschluss des Urhebers aus dem Verein rechtfertigt für sich genommen nicht den Rückruf des Nutzungsrechts mit der Begründung, der Urheber habe seine Überzeugung geändert.

OLG Frankfurt, Urteil v. 20.6.2023 - 11 U 61/22.

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