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Vereinsrecht (21 - 30)
Bestellung eines Notvorstandes nur in dringenden Fällen
Notvorstand nur bei handlungsunfähigem Verein
Mitgliederversammlung per Telefonkonferenz zulässig
Regelung zur Einladung auf elektronischem Weg ist zulässig
Rechtsstaatliche Bindung von Untersuchungskommissionen
Beschränkter Abruf persönlicher Daten aus Vereinsregister
Eventualeinberufung bedarf satzungsmäßiger Grundlage
In der Regel keine Prozesskostenhilfe für Vereine
Voraussetzung für wirksame MV-Beschlüsse
Keine freie Abrufbarkeit bei fester Amtszeit des Vorstands?
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