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Vereinsrecht (21 - 30)
Einberufung der MV aufgrund eines Minderheitsbegehrens
Die Auswahl eines Notvorstands obliegt dem Gericht
Bestellung eines Notvorstandes nur in dringenden Fällen
Notvorstand nur bei handlungsunfähigem Verein
Mitgliederversammlung per Telefonkonferenz zulässig
Regelung zur Einladung auf elektronischem Weg ist zulässig
Rechtsstaatliche Bindung von Untersuchungskommissionen
Beschränkter Abruf persönlicher Daten aus Vereinsregister
Eventualeinberufung bedarf satzungsmäßiger Grundlage
In der Regel keine Prozesskostenhilfe für Vereine
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