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Ein Vereinsmitglied kann die gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer Mitgliederversammlung nicht anfechten

Die aufgrund eines Minderheitsbegehrens vom Gericht erteilte Ermächtigung zur Einberufung der Mitgliederversammlung kann nur der Verein, nicht aber ein Vereinsmitglied anfechten.

OLG Brandenburg, Beschluss v. 9.6.2023 - 7 W 57/23.

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