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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKeine generelle Allzuständigkeit der Mitgliederversammlung Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung der Mitgliederversammlung kann abgelehnt werden, wenn diese für den bezeichneten Beratungs- und Beschlussgegenstand nicht zuständig ist. Denn auch die Mitgliederversammlung ist an wirksame Satzungsregelungen zur Zuständigkeit gebunden und kann dies nur über einer Satzungsänderung revidieren. LG München I, Beschluss v. 25.11.2021 - 13 T 15372/21. |
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