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Kein Amtsermittlungsanspruch gegen das Vereinsregister

Die beteiligten Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch gegen das Vereinsregister auf Klärung rechtlicher Streitfragen zu vorgenommenen Eintragungen, sondern das Registergericht kann die Beteiligten auf den Prozessweg verweisen.

OLG Brandenburg, Beschluss v. 10.03.2023 - 7 W 108/22.

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