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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseNamensänderung des Vorstandes ist einzutragen Die Namensänderung eines im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieds ist über den Notar beim Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung anzumelden. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.08.2020 - I-3 Wx 134/20. |
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