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Vereinsrecht (71 - 80)
Corona: Regelungen zur Mitgliederversammlung geändert
Vereinsausschluss wegen NPD-Mitgliedschaft möglich
Grenzüberschreitender Formwechsel nicht ausgeschlossen
Corona: Minderheitsbegehren sind weiterhin möglich
Namensänderung des Vorstandes ist einzutragen
Vorstand muss Administrationsrechte herausgeben
Umfängliche Prüfungsbefugnis des Vereinsregisters
Beschwerdebefugnis nur bei eigener Rechtsbeeinträchtigung
Eingetragener Vorstand ist immer einberufungsbefugt
Einfache Mehrheit bedeutet mehr Ja- als Nein-Stimmen
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