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Vereinsrecht (81 - 90)
Grenzüberschreitender Formwechsel nicht ausgeschlossen
Corona: Minderheitsbegehren sind weiterhin möglich
Namensänderung des Vorstandes ist einzutragen
Vorstand muss Administrationsrechte herausgeben
Umfängliche Prüfungsbefugnis des Vereinsregisters
Beschwerdebefugnis nur bei eigener Rechtsbeeinträchtigung
Eingetragener Vorstand ist immer einberufungsbefugt
Einfache Mehrheit bedeutet mehr Ja- als Nein-Stimmen
Corona: Vorstandswahlen dürfen verschoben werden
Corona: Mitgliederversammlungen deutlich vereinfacht
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