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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseUnerfüllbare Mehrheitsquoren sind unwirksam Eine Satzungsregelung mit einem aus tatsächlichen Gründen unerfüllbaren Anwesenheitsquorum zur Satzungsänderung ist unwirksam. Stattdessen gilt die gesetzliche Regelung. OLG München, Beschluss v. 30.01.2020 - 31 Wx 371/19. |
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