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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSchlussbilanz für Verschmelzung von Vereinen erforderlich Bei nicht bilanzierungspflichtigen Vereinen kann deren Verschmelzung dennoch nur dann im Register eingetragen und damit rechtswirksam werden, wenn eine den handelsrechtlichen Anforderungen entsprechende Schlussbilanz vorgelegt wird (§ 17 Abs. 2 UmwG). OLG Köln 10.02.2020 - 2 Wx 28/20. |
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