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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseCorona: Minderheitsbegehren sind weiterhin möglich Auch zur Zeit der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden behördlichen Einschränkungen für Präsensveranstaltungen können Vereinsmitglieder ein Minderheitenbegehren auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durchsetzen. OLG München, Beschluss v. 23.11.2020 - 31 Wx 405/20. |
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