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Einfache Mehrheit bedeutet mehr Ja- als Nein-Stimmen

Wenn nach der Satzung die einfache Mehrheit der Stimmen für die Wahl in ein Amt erforderlich ist, muss sich aus der Art und Weise, wie die Abstimmung durchgeführt wird, und dem Versammlungsprotokoll eindeutig ergeben, dass der oder die Kandidaten bei der Wahl tatsächlich die Mehrheit der Stimmen erzielen. Darauf ist insbesondere bei der Zusammenfassung von Einzelwahlen zu achten, bei denen weiterhin - anders als bei einer äußerlich ähnlichen Verhältniswahl - unabhängig von der Zusammenfassung der einzelnen Wahlen eindeutig die Mehrheit der Stimmen auf den jeweiligen Kandidaten entfallen müssen.

KG Berlin, Beschluss v. 23.05.2020 - 22 W 61/19.

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