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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBeschwerdebefugnis nur bei eigener Rechtsbeeinträchtigung Ein "einfaches" Vereinsmitglied kann beim Vereinsregister gegen Registereintragungen nur dann Beschwerde einlegen, wenn es durch die behauptete Unrichtigkeit in eigenen Rechten beeinträchtigt ist. KG Berlin, Beschluss v. 20.07.2020 - 22 W 8/20. |
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