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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseUmfängliche Prüfungsbefugnis des Vereinsregisters Bei jeder Anmeldung einer Satzungsänderung ist das Vereins-register befugt, die Vereinbarkeit der Satzungsbestimmungen mit sämtlichen Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts zu prüfen und Eintragungsanträge im Falle eines Verstoßes abzulehnen. KG Berlin Beschluss v. 20.07.2020 - 22 W 10/20. |
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