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Eingetragener Vorstand ist immer einberufungsbefugt

Ein im Vereinsregister eingetragener Vorstand ist selbst dann in vertretungsberechtigter Zahl zur Einberufung der Mitgliederversammlung befugt, wenn die Unrichtigkeit der Eintragung feststeht.

OLG Brandenburg, Beschluss v. 09.06.2020 - 7 W 32/20.

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