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Architekt schuldet fehlerfreie Beratung über die Baukosten

Der Architekt ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er dem Bauherrn eine unzutreffende Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Baukosten erteilt oder ihm unzutreffende Kostenschätzungen vorlegt.

BGH, Urteil vom 11. November 2004 - VII ZR 128/03

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