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Jahresabschluss, Vertrags-/Architektenrecht, sonstige Rechtsgebiete (11 - 18)
Keine urheberrechtliche Änderungssperre bei Bauwerken
Rechtsscheinhaftung durch Offenlegung vermeiden
Vorschlag des IdW zur Rechnungslegung
Umfassendes Selbstprüfungsverbot der Wirtschaftsprüfer
Schriftform kann bei Unterschrift 'i.A.' gewahrt sein
Architekt schuldet fehlerfreie Beratung über die Baukosten
Honorarbegrenzung durch Vereinbarung der Bausumme
Anscheinsvollmacht durch Rufumleitung