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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAnscheinsvollmacht durch Rufumleitung Der Anrufer darf sich in der Regel darauf verlassen, dass der Telefonate entgegennehmende Mitarbeiter berechtigt ist, die für die gewählte Rufnummer bestimmten Erklärungen entgegenzunehmen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 2001 - X ZR 192/00 |
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