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Markenschutz erstreckt sich auf ideelle Tätigkeiten

Gemeinnützige Organisationen können Markenschutz für ihre in der Öffentlichkeit intensiv genutzte Marke selbst dann beanspruchen, wenn sich ihre marktrelevante Tätigkeit auf das Spendensammeln beschränkt.

EuGH, Urteil vom 09. Dezember 2008 - C 442/07

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